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Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland

Für Studierende aller Studiengänge der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù für Chemie gilt:

I) Anerkennung von Leistungen nach einem Studienorts- oder Studiengangswechsel

Bitte kommen Sie mit Ihren vorhandenen Unterlagen ins Dekanat der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù für Chemie. Abhängig davon, ob es sich um die Anerkennung einzelner Scheine oder von (Teil-)Studienabschlüssen handelt, wird ein Anerkennungsformular angelegt. Sie erhalten dazu die Auskunft, wer Ihre Kontaktperson für die konkrete Anerkennungsfrage ist. Nach abgeschlossener Anerkennung erhalten Sie im Dekanat ein Formular, aufgrund dessen das Prüfungsamt Ihre Leistungen in FlexNow einträgt.

II) Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandssemester

  • Sie besprechen vor dem Antritt des Auslandsstudiums mit dem Erasmusberater oder dem Studiendekan, welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen.
  • Ggf. prüft derjenige die Möglichkeiten der Anerkennung mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission.
  • In der Regel schließen Sie ein Learning Agreement über die zu erbringenden Leistungen ab.
  • Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester bringen Sie für die Anerkennung der erbrachten Leistungen Ihre Unterlagen zu Ihrem Ansprechpartner. Sie erhalten dann ein entsprechendes Anerkennungsformular, aufgrund dessen das Prüfungsamt Ihre Leistungen in FlexNow einträgt.



III) Anerkennung von Modulen anderer Göttinger Fächer/¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ùen

Bitte kommen Sie mit Ihren vorhandenen Unterlagen ins Dekanat der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù für Chemie. Dort wird ein Anerkennungsformular angelegt. Sie erhalten dazu die Auskunft, wer Ihr Ansprechpartner für die konkrete Anerkennungsfrage ist. Nach abgeschlossener Anerkennung erhalten Sie ein Formular, aufgrund dessen das Prüfungsamt Ihre Leistungen in FlexNow einträgt.


Für Studierende im 2-Fächer-Bachelor oder im Master of Education gilt:
Für Anerkennungen von Leistungen für Ihr zweites Fach wenden Sie sich bitte direkt an die Anerkennungsstelle der jeweiligen ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù.