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In publica commoda

Bildungsabschluss aus der Europäischen Union und Wirtschaftsraum

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (ausländische EU-Bürger) können unabhängig davon, in welchem Staat sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, an der Universität Göttingen studieren. Voraussetzung ist, dass das Zeugnis zum Studium des gewählten Studienfachs/Studiengangs befähigt. Die Feststellung darüber trifft die Universität Göttingen.

Eine erste Einschätzung können Sie über die selbst ermitteln.

Nachweis
Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses
Amtlich beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses