Bildungsabschluss aus der Europäischen Union und Wirtschaftsraum
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (ausländische EU-Bürger) können unabhängig davon, in welchem Staat sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, an der Universität Göttingen studieren. Voraussetzung ist, dass das Zeugnis zum Studium des gewählten Studienfachs/Studiengangs befähigt. Die Feststellung darüber trifft die Universität Göttingen.
Eine erste Einschätzung können Sie über die selbst ermitteln.
Nachweis
Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses
Amtlich beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses