´Ü²¹³ó±ô³Ü²Ô²µ²õ³¾´Ç»å²¹±ô¾±³Ùä³Ù±ð²Ô
1. Rückmelder (bereits immatrikulierte Studierende)
Falls Sie bereits an der Universität Göttingen studieren, nehmen Sie bitte die Rückmeldung für ein nächstes Semester im Dezember/Januar für das Sommersemester und im Juni/Juli für das Wintersemester vor. Bitte benutzen Sie hierfür die Selbstbedienungsfunktionen (Lastschriftverfahren). Sie können die ³§±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù²ú±ð¾±³Ù°ùä²µ±ð aber auch überweisen. Die ´Ü²¹³ó±ô³Ü²Ô²µ²õ³¾´Ç»å²¹±ô¾±³Ùä³Ù±ð²Ô finden Sie am Ende der Seite.
2. Studienanfänger, Wechsler und Exmatrikulierte
Falls Sie sich neu in Göttingen immatrikulieren (Studienanfänger, Wechsler, Studierende, die exmatrikuliert wurden etc.) müssen Sie die ³§±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù²ú±ð¾±³Ù°ùä²µ±ð per ܲú±ð°ù·É±ð¾±²õ³Ü²Ô²µ bezahlen. Die ܲú±ð°ù·É±ð¾±²õ³Ü²Ô²µ ist Voraussetzung für Ihre Immatrikulation. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag im Anschluss an Ihre Zulassung.